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Beschäftigtenförderung (QCG)
Mitarbeiter kostenfrei weiterbilden (QCG) – Lohnkostenzuschuss erhalten
Mitarbeiter kostenfrei weiterbilden (QCG) – Lohnkostenzuschuss erhalten
Was ist das neue Qualifizierungchancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen, ihre Mitarbeitenden 100 % kostenfrei weiterzubilden – finanziert durch die Agentur für Arbeit. Ob digitale Transformation, neue Technologien oder veränderte Arbeitsanforderungen: Gut qualifizierte Teams sind der Schlüssel zum langfristigen Unternehmenserfolg.
Als Arbeitgeber profitieren Sie gleich doppelt: Die Agentur für Arbeit übernimmt die gesamten Weiterbildungskosten und on top erhalten Ihre Mitarbeitenden einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 %. So entstehen Ihnen kaum zusätzliche Kosten, während Ihr Team wertvolles Know-how aufbaut.
Das Ergebnis? Eine echte Win-Win-Situation für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden. Investieren Sie jetzt in die Zukunftsfähigkeit Ihres Teams und sichern Sie sich die staatliche Förderung, bevor Ihr Wettbewerber es tut.
Welche Vorteile bietet mir das Qualifizierungschancengesetz (QCG):
Für Unternehmen:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Qualifiziertes Personal „das größte Kapital“
- Fortschritt für das Unternehmen
- Zuschüsse für Lehrgangskosten und das Arbeitsentgelt
- Ersatzleistungen durch das sog. Qualifizierungsgeld
- Vertrauensbonus zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer:
- Erlangen einer anerkannten Qualifikation
- Erweiterung der eigenen Kenntnisse
- Sicherung der Relevanz auf dem Arbeitsmarkt
- Erfüllung von Fortbildungswünschen
- Stärkung der Karrierechancen
- Neue Verantwortungsbereiche
Erfahren Sie in welchem Umfang Ihre Unternehmung von der Förderung profitieren kann.
Ob und welche Förderpakete greifen können wir schnell überprüfen.
Ablauf vom Qualifizierungschancengesetz
1. Vorprüfung
2. Arbeitsagentur
3. Kursstart
4. Zertifikat
Förderhöhe für ihr Unternehmen erfahren
Rechnungsbeispiel
Eigene Förderhöhe erfassen
Ihre persönliche Förderberechnung
Basierend auf Ihren Angaben haben wir die maximale Förderung berechnet.
Berechnung im Detail
Ihre Angaben
Unsere geförderten Weiterbildungskurse – finanziert durch das Qualifizierungschancengesetz
Ihre Mitarbeitenden lernen flexibel: ohne feste Präsenzzeiten, im eigenen Tempo und jederzeit einstiegsfähig – ob Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend. So lässt sich Weiterbildung problemlos mit dem Arbeitsalltag vereinbaren.
Was macht die AQ Digital Academy aus?
Der Fortschritt in der Wissenschaft über das menschliche Gehirn sowie den neuen Möglichkeiten des Lernens begeistert uns. Unsere Begeisterung zum effizienten Lehren dient später der einfacheren Umsetzung des Gelernten!
Interaktives Lernen:
Durch den Einsatz von virtuellen Klassenzimmern, Online-Lernplattformen und interaktiven Lehrmaterialien werden die Teilnehmer aktiv in den Lernprozess eingebunden und können ihr Wissen auf innovative Weise vertiefen.
Maximales Engagement:
Wir glauben an die Kraft des spielerischen Lernens und integrieren gamifizierte Elemente in unsere Schulungen. Durch den Einsatz von Spielelementen und Wettbewerben schaffen wir ein motivierendes Lernumfeld, das das Engagement
und die Teilnahmebereitschaft der Teilnehmer erhöht.
Unser Ansatz
Bei uns stehen Flexibilität und Individualität im Vordergrund. Wir sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lehrpläne zu entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Unser Team arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die Schulungen Ihren Anforderungen entsprechen.
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Ausgezeichnete Qualität – anerkannt & zertifiziert
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Häufige Fragen zur Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist das Ergebnis der Qualifizierungsoffensive des Staates. Es wurde 2019 ins Leben gerufen und seitdem ständig verbessert und angepasst. Neu ab dem 1. April 2024 im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz) sind höhere Leistungen und ein erleichterter Zugang. Unter anderem erhalten kleine Unternehmen jetzt 100 % Lohnkostenerstattung und es gelten feste Förderhöhen (ohne Ermessensausübung).
Das QCG ist eine gesetzlich geregelte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und erfolgt im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung für sozialversicherte Beschäftigte. Es ist die Antwort auf die stetig steigenden Herausforderungen durch Märkte, Gesellschaft und Politik. Dadurch, dass Arbeitgeber motiviert werden, ihre Beschäftigten durch Weiterbildungsmaßnahmen höher zu qualifizieren, verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit. Der allgemeine Qualitätsstandard wird erhöht und die Mitarbeiter:innen werden stärker an das Unternehmen gebunden. Das Ziel der Qualifizierungsoffensive besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auch Arbeitsplätze zu schaffen.
Gefördert werden zwei Arten von Weiterbildungen: die abschlussorientierte Weiterbildung und die Anpassungsqualifizierung. Das heißt, dass die Lehrgänge entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln müssen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Zudem muss die Weiterbildung grundsätzlich für diese Art der Förderung zugelassen sein. Auch der Bildungsanbieter benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Bei Ihrer Suche auf viona.online setzen Sie ganz einfach den entsprechenden Filter bei der gewünschten Förderung.
Übernommen werden zum einen die Kosten der berufsbegleitenden Weiterbildung, sprich die Kursgebühren, und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. Somit werden Sie als Arbeitgeber, aber auch Ihre Beschäftigten entlastet.
Zum Personenkreis der Geförderten gehören grundsätzlich alle Beschäftigten Ihres Betriebes. Die Höhe der Zuschüsse ist wiederum abhängig vom Lebensalter und dem Ausbildungsstand der Beschäftigten sowie von Ihrer Betriebsgröße. Lassen Sie beispielsweise Beschäftigte ohne jeden Berufsabschluss diesen nachholen, so werden Sie mit der Übernahme von 100 % der Lohnkosten belohnt. Lassen Sie Beschäftigte über 45 Jahren an Weiterbildungen teilnehmen, übernimmt der Staat die Kosten für den Kurs zu 100 % bei einer Betriebsgröße von 50-499 Beschäftigten.
Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss sowohl von Ihnen als Arbeitgeber:in als auch von dem:der Arbeitnehmer:in abgesegnet werden. Der:die Mitarbeiter:in stellt zunächst einen Antrag an Sie. Sie veranlassen dann alles Weitere, indem Sie sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Zuständig ist der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, bei dem Sie sich vorab beraten lassen können. Dabei kann es um die Analyse Ihrer Personalstruktur sowie um die Identifizierung von Entwicklungspotenzialen für die konkreten Weiterbildungsbedarfe Ihrer Mitarbeiter:innen gehen. Ebenso werden Sie dort bei der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Beantragung der Förderleistungen unterstützt.
Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, den Sie bei m Bildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Ebenso steht dort, welche Weiterbildungskosten übernommen werden, zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Arbeitsentgelt etc.
Die Höhe der Zuschüsse variiert erheblich:
- je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters: Übernahme der Weiterbildungskosten zwischen 25 % und 100 %
- je nach Betriebsgröße Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zwischen 25 % und 75 %
- bei älteren (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderten Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt sogar bis zu 100 % bei einer Betriebsgröße zwischen 50 und 499 Beschäftigten
- bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
- bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder bei einem Tarifvertrag: Erhöhung der Förderung um 5 %
- Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
- Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich (neu ab 01.04.2024)
- Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (neu ab 01.04.2024)
Ab 01.04.2024 gelten folgende Fördersätze verbindlich (der bisherige Ermessensspielraum fällt weg):
- unter 50 Beschäftigte:
- 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
- 50 – 499 Beschäftigte:
- 50 % der Lehrgangskosten und 50 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
- ab 500 Beschäftigten:
- 25 % der Lehrgangskosten und 25 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten finanziell zu entlasten und Anreize zur Modernisierung für die Arbeitgeber zu schaffen. Ebenso haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu zertifizieren und durch das Gesetz fördern zu lassen.
Unternehmen, die mehrere Beschäftigte gleichzeitig qualifizieren wollen, haben seit Januar 2021 den Vorteil, dass sie einen Sammelantrag für die Förderung der Weiterbildung von mehreren Mitarbeiter:innen stellen können. Die Bedingung ist, dass die Mitarbeiter:innen an derselben Qualifizierung oder Weiterbildung teilnehmen und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. Ein individueller Antrag pro geförderte:n weiterzubildende:n Angestellte:n ist dann nicht mehr nötig.
Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2020 um das Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt und mit der Neuregelung zum 1. April 2024 auf Basis des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ noch einmal angepasst, um mit einer erhöhten Förderung und reduzierten Zugangsvoraussetzungen die Anpassungsqualifizierungen noch attraktiver zu machen. Im Januar 2021 ist außerdem das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSIG) in Kraft getreten, welches die Regelungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) ergänzt. Wer seinen Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber:in die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2024 zu 50 % erstattet.
Alles in allem steigen die Anreize für eine geförderte Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen stetig.
Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren von der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz. Aus diesem Grund müssen auch beide Seiten einen Antrag auf die staatlichen Zuschüsse stellen.
Als Weiterbildungsinteressent:in müssen Sie einen Antrag sowohl bei Ihrem Arbeitgeber stellen als auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Instanz trifft letztendlich die Entscheidung darüber, ob Ihrem Wunsch nach Weiterbildungsförderung nachgegangen wird.
Wichtig dabei ist auch, dass Sie als Arbeitnehmer:in Ihren Anspruch auf Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit geltend machen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung jeder Art von Weiterbildung gibt es nicht, aber der Anspruch auf Beratung besteht in jedem Fall.
Die Förderung gilt generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Ebenso kommt sie für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten, infrage. Der finanzielle Ausgleich gibt Ihnen als Beschäftigte:r die Möglichkeit, Ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Auch können Sie mit einer neuen Qualifikation einer drohenden Arbeitslosigkeit entgehen.